Das Impressum bei Voice Apps (Amazon Skills, Google Actions)

Braucht ein Alexa Skill oder eine Google Action ein Impressum? Natürlich müssen sich Unternehmen auch mit dieser Frage auseinander setzen. Deshalb hat sprachassistenten.marketing hat zu dieser Frage einen spezialisierten Anwalt befragt, der die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt hat:

Bernhard Kloos ist Partner bei HK2 Rechtsanwälte und spezialisiert auf IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Er ist außerdem Geschäftsführer der HK2 Comtection GmbH und externer Datenschutzbeauftragter, z.B. für Online- oder KI-Anbieter.

Voice Apps (z.B. Alexa Skills) sind Programme, mit denen man sprachgesteuert Dialoge oder Funktionalitäten auf Lautsprechern oder Smart Home Geräten (z.B. Amazon Echo, Google Home) ausführen kann. In der Regel erfolgt dies als Ergänzung zu den auf den Geräten installierten Sprachassistenten (z.B. Alexa, Siri, Google Assistant, Cortana). Beliebt sind etwa Voice Apps zu Nachrichten, Rezepten oder Einkaufslisten.

Eine Voice App kann vom Hersteller des Gerätes, vom Anbieter des Sprachassistenten oder auch von Dritten bzw. Entwicklern angeboten werden. Teilweise muss sich der Kunde dazu separat beim Anbieter registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Die meisten Drittanbieter nutzen Voice Apps bislang nur zu Informationszwecken, zur Werbung oder zur Kundenbindung. Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen wird mit der Voice App zumeist nur vorbereitet. Es wird aber nicht mehr lange dauern, bis die Bestellung mittels Sprachsteuerung alltäglich wird.

Ist für Voice Apps (Alexa Skill, Google Action) ein Impressum notwendig?

Bei Voice Apps handelt es sich rechtlich um Telemedien, d. h. um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (vgl. für den Amazon Dash Button OLG München, Urt. v. 10.01.2019, Az. 29 U 1091/18). Der Anbieter muss dann bestimmte Pflichtangaben über sich leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (siehe § 5 TMG bzw. § 55 Rundfunkstaatsvertrag). Diese sog. Impressumspflicht (weitere Hinweise hier) gilt auch dann, wenn keine direkte Einkaufsmöglichkeit über die Voice App besteht.

Wie und wo macht man ein Impressum für Voice Apps?

Fraglich ist, wie der Anbieter einer Voice App seiner Impressumspflicht nachkommen kann. Bei den Skill-Details zur Beschreibung eines Alexa Skills kann man eine Entwickler-Datenschutzerklärung sowie Entwickler-Nutzungsbedingungen angeben. Entweder man verlinkt hier zusätzlich (auch) unmittelbar auch das Impressum oder man bindet einen gut sichtbaren Link auf das Impressum in mittels den Skill-Details verlinkten AGB oder der Datenschutzerklärung ein. Selbst prominente Apps wie z.B. diejenige von tagesschau.de vergessen das. Soweit zusätzlich vor Nutzung der Voice App eine Registrierung erforderlich ist (z.B. auf einer Webseite), sind die Angaben zur Anbieterkennzeichnung dort erneut entsprechend bereit zu halten. Ein Vorlesen der Pflichtangaben bei Aktivierung eines Skills ist derzeit nicht erforderlich; wünschenswert wäre aber ein hörbarer Verweis, wo derartige Informationen zu finden sind, z.B. mit einer Ansage wie: „Mehr Infos unter …“.

Was muss ein Impressum für Amazon Skills bzw. Google Actions beinhalten?

Ein vollständiges Impressum beinhaltet:

  • den Namen (Vor- und Nachname, bei Unternehmen deren Name sowie Name und Vorname der Vertretungsberechtigten)
  • bei juristischen Personen die Rechtsform
  • die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Kontaktmöglichkeit, in der Regel E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • soweit vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • soweit vorhanden, das Handels-, Vereins- oder sonstiges Register mit Registernummer

Stand 10.01.2020